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Staatlich geprüfte/r Maschinen(bau)techniker/in
Die Anforderungen in Industrie und Zulieferbetrieben haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Große Technologiefortschritte und der Strukturwandel in Industriebetrieben führen dazu, dass viele Hierarchiestufen wegfallen. Wettbewerbsdruck, Rationalisierungen und Umstrukturierungen stehen auf der Tagesordnung. Nur, wer sich gezielt weiterbildet, kann jetzt profitieren und seine berufliche Zukunft aktiv mitgestalten.
Kurs-Nummer | cm3006122 |
Kursanbieter | PFFH-Technikum |
Kurskosten (ohne MwSt.) | 5.670,00 EUR |
MwSt. | 0% |
Versandkosten | 0,00 EUR |
Inhalte | Mit diesem Lehrgang steigen Sie gezielt zum Techniker auf. Als gehobene Fachkraft sind Sie dann der qualifizierte Mittler zwischen dem Ingenieur und dem Facharbeiter. Gesucht sind besonders Mitarbeiter, die z. B. in der Fertigung planen, in der Arbeitsvorbereitung organisieren, in der Qualitätssicherung kontrollieren oder technisch komplizierte Anlagen warten können. Ebenso wichtig sind Fähigkeiten in der fachlich kompetenten Kundenberatung. Da Sie bereits Berufserfahrung und -praxis haben, sind Sie als staatlich geprüfter Techniker in der Wirtschaft sehr gefragt.
Ausführliche Informationen zum Kursangebot erhalten Sie hier! |
Kursform | Blended Learning-Kurs |
Abschluss/Nachweis | Nachdem Sie erfolgreich Ihren Lehrgang "Staatlich geprüfte/r Maschinen(bau)techniker/in "absolviert haben, können Sie die externe staatliche Technikerprüfung an unserem Prüfungsort Bremen ablegen. |
Veranstaltungsort |
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Kurs mit Online-Betreuung | Ja |
Demokurs | » zum Demokurs |
Vorkenntnisse | Laut § 5 der Bremer Verordnung über die Fachschule für Technik wird zur staatlichen Technikerprüfung zugelassen, wer 1. Möglichkeit: * den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) * das Abschlusszeugnis der Berufsschule * eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige* Berufsausbildung * eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens einen Jahr nachweisen kann; oder 2. Möglichkeit: * den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) * das Abschlusszeugnis der Berufsschule * eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen kann. Mit Hauptschulabschluss wird nur zugelassen, wer zusammen mit dem Berufsschulabschluss auch den mittleren Bildungsabschluss (Sek.I) verliehen bekommen hat. Das Berufsschulabschlusszeugnis muss diesen Zusatz enthalten. Ein wichtiger Hinweis: Der Nachweis über die einschlägige berufliche Tätigkeit muß erst bei Zulassung zur staatlichen Prüfung erfüllt sein. Welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind, wird durch den Senator für Bildung und Wissenschaft bestimmt. Gleiches gilt für die Beurteilung, ob eine Berufstätigkeit einschlägig ist. Generell gilt, dass ein technischer Schwerpunkt deutlich erkennbar sein muss. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung aller Anmeldeformalitäten. Bei einer staatlichen Prüfung sind immer Fristen und Vorgaben zu berücksichtigen. Das wird für Sie als Studienteilnehmer am PFFH-Technikum kein Problem sein. Denn wir kümmern uns für Sie um die entsprechenden Formalitäten. Sie brauchen sich dann nur noch auf Ihre Prüfung vorzubereiten. |
Zielgruppen | Alle |
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