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Staatlich geprüfte/r Elektrotechniker/inSchwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik
Als staatlich geprüfter Elektrotechniker mit dem Spezialgebiet Informations- und Kommunikationstechnik wird es zu Ihren Aufgaben gehören, bereits bestehende Systeme auszubauen, sie zu verbessern und zu warten. Und Sie werden vor allem neue Systeme entwickeln.
Kurs-Nummer | cm3006093 |
Kursanbieter | PFFH-Technikum |
Kurskosten (ohne MwSt.) | 5.670,00 EUR |
MwSt. | 0% |
Versandkosten | 0,00 EUR |
Inhalte | Informations- und Kommunikationstechniker gehören zu den besonders gesuchten Fachkräften. Denn Sie werden in einer expandierenden Branche gebraucht – der Telekommunikation. Es kann dabei um Sprache, Bild, Text gehen oder Melde-, Signal- und Funktechnik: Sie als staatlich geprüfter Techniker haben hier in jedem Fall Ihre große Erfolgschance!
Ausführliche Informationen zum Kursangebot erhalten Sie hier! |
Kursform | Blended Learning-Kurs |
Abschluss/Nachweis | Nachdem Sie erfolgreich Ihren Lehrgang "Staatlich geprüfte/r Elektrotechniker/in" mit dem Schwerpunkt Informations- und Kommunikationsmanagement absolviert haben, können Sie die externe staatliche Technikerprüfung an unserem Prüfungsort Bremen ablegen. Nähere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Sie immer rechtzeitig während Ihres Studiums. Wir nehmen Ihnen auch gerne soweit wir können die notwendigen Anmeldeformalitäten ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Technikerzeugnis und sind dann berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatliche geprüfte/r Techniker/in" zu führen. |
Veranstaltungsort |
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Kurs mit Online-Betreuung | Ja |
Demokurs | » zum Demokurs |
Vorkenntnisse | Laut § 5 der Bremer Verordnung über die Fachschule für Technik wird zur staatlichen Technikerprüfung zugelassen, wer 1. Möglichkeit: * den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) * das Abschlusszeugnis der Berufsschule * eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige* Berufsausbildung * eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens einen Jahr nachweisen kann; oder 2. Möglichkeit: * den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) * das Abschlusszeugnis der Berufsschule * eine einschlägige* Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren nachweisen kann. Mit Hauptschulabschluss wird nur zugelassen, wer zusammen mit dem Berufsschulabschluss auch den mittleren Bildungsabschluss (Sek.I) verliehen bekommen hat. Das Berufsschulabschlusszeugnis muss diesen Zusatz enthalten. Ein wichtiger Hinweis: Der Nachweis über die einschlägige berufliche Tätigkeit muß erst bei Zulassung zur staatlichen Prüfung erfüllt sein. Welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind, wird durch den Senator für Bildung und Wissenschaft bestimmt. Gleiches gilt für die Beurteilung, ob eine Berufstätigkeit einschlägig ist. Generell gilt, dass ein technischer Schwerpunkt deutlich erkennbar sein muss. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung aller Anmeldeformalitäten. Bei einer staatlichen Prüfung sind immer Fristen und Vorgaben zu berücksichtigen. Das wird für Sie als Studienteilnehmer am PFFH-Technikum kein Problem sein. Denn wir kümmern uns für Sie um die entsprechenden Formalitäten. Sie brauchen sich dann nur noch auf Ihre Prüfung vorzubereiten. |
Zielgruppen | Alle |
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