Fördermöglichkeiten - Kosten für die Weiterbildung sparen - WebKollegNRW
Bildungsscheck
Sind Ihnen viele Kursangebote der beruflichen Weiterbildung zu teuer? Sind Sie berufstätig und arbeiten in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter? Dann unterstützt Sie das Land NRW bei Ihrer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsscheck!
Mit dem Bildungsscheck haben Sie die Möglichkeit, die Kurskosten für alle Kurse des WebKollegNRW zu halbieren. Es werden berufliche Qualifizierungsmaßnahmen gefördert, für die die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Euro übernommen werden. Leider kann für Privatpersonen nur noch 1 Bildungsscheck pro Jahr ausgestellt werden, wobei im Vorjahr ebenfalls keine geförderten Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden durften.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsscheck finden Sie auch hier.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist ein neues Instrument zur Förderung von Bildung und Weiterbildung. Sie besteht aus zwei Komponenten, die auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet sind. Die Komponenten können möglicherweise auch verknüpft werden.
Der "Prämiengutschein"
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.
Ein Großteil der individuell finanzierten beruflichen Bildungsangebote kann mit der Summe von Prämiengutschein und Eigenanteil finanziert werden. Positive nationale wie internationale Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.
Das "Weiterbildungssparen"
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.bmbf.de/de/7342.php
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein kann von den Agenturen für Arbeit ausgehändigt werden. Es müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die Teilnahme an der Weiterbildung trägt dazu bei aus bestehender Arbeitslosigkeit beruflich eingegliedert zu werden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Die Notwendigkeit der Weiterbildung besteht aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses.
- Der Antragsteller muss eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
- Es muss eine Beratung durch die Arbeitsagentur erfolgen.
Der Bildungsgutschein kann innerhalb eines bestimmten Gültigkeitszeitraums eingelöst werden. Entscheidend dafür ist der Beginn der Maßnahme. Eingelöst werden können die Bildungsgutscheine bei Trägern, die für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Gleichzeitig muss auch die ausgewählte Maßnahme den Anforderungen des Bildungsgutscheins entsprechen.
Weitere Informationen:
Infos-zum-Bildungsgutschein
Meister-BAföG
Meister- BAföG ist eine Förderungsmöglichkeit für Handwerker und andere Fachkräfte, die einen Abschluss als Handwerks- oder Industriemeister oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben. Die Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Antragsteller noch nicht über eine gleichwertige Qualifikation verfügt.
Voraussetzung ist unter anderem eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder eine vergleichbare Berufsausbildung.
Finanziell gefördert werden Fortbildungsveranstaltungen, die auf anerkannte Fortbildungsprüfungen vorbereiten. Die Höhe der Förderung hängt von den tatsächlich anfallenden Kosten des Lehrgangs ab, jedoch höchstens bis 10.226 €. Die Förderung erfolgt zu einem Teil als Zuschuss (Dieser Teil muss nicht zurück gezahlt werden) und zum anderen Teil durch ein Darlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Bei Vollzeitlehrgängen besteht zusätzlich die Möglichkeit einen Unterhaltsbeitrag zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/
Steuerliche Förderung
Umschulungen und Weiterbildungen können steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Begabtenförderung
Das Programm der "Begabtenförderung berufliche Bildung" richtet sich an Menschen unter 25, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und besondere Leistungen vorzeigen können.
Gefördert werden unter anderem - Berufsbegleitende Studiengänge
- Fachbezogene Weiterbildungen
- Aufstiegsfortbildungen
- Fachübergreifende Weiterbildungen
Die Förderungsdauer beträgt höchstens drei Jahre. Pro Jahr können maximal 1700 € in Anspruch genommen werden.
http://www.begabtenfoerderung.de/Home.19.0.html
Förderung für Unternehmen
Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss beschäftigen. Die Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses einen beruflichen Abschluss erwerben.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Ausfall, der durch die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung entsteht.
Weitere Förderungsmöglichkeiten, speziell für kleinere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitern) finden Sie hier
Einen umfangreichen Bericht über Fördermöglichkeiten beruflicher Weiterbildung finden Sie unter http://www.test.de/themen/bildung-soziales/infodok/ (Stiftung Warentest)
Gerne beraten wir Sie telefonisch über Kurse, die für Sie in Frage kommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 0211-617858-0 zur Verfügung
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